HIER GIBT’S ANTWORTEN
FAQS
ANMELDUNG
Ich habe noch keinen Führerschein:
- Reisepass
- Meldezettel
- Geburtsurkunde
- (Heiratsurkunde)
Ich besitze Klasse A I B:
- Meldezettel
- Führerschein
PRIVATE ÜBUNGSFAHRTEN L I L17
- Naheverhältnis zu Fahrschüler:in
- Sieben Jahre Führerscheinbesitz
- In den letzten drei Jahren Fahrpraxis keine schweren Verkehrsübertretungen
Nein.
Gemäß § 122 Abs. 7 KFG (Kraftfahrgesetz) ist es nicht mehr erforderlich, die L17-Tafel bei Fahrten, die keine Ausbildungsfahrten sind, zu entfernen.
Nein.
Das Ausbildungsfahrzeug muss keine bestimmten Kriterien (z.B. hinsichtlich Handbremse, Zündschloss oder Schaltung) erfüllen. Es können auch mehrere Fahrzeuge als Ausbildungsfahrzeuge verwendet werden.
Wenn das Ausbildungsfahrzeug nicht auf den/die Bewerber:in oder eine Begleitperson zugelassen ist, muss eine Zustimmungserklärung mitgeführt werden.
Ja:
- Türen in der hinteren Sitzreihe
- eine gültige Autobahnvignette (Nachweis einer gültigen elektronischen Vignette)
- (Schaltgetriebe) Wird die Prüfung mit einem Automatikauto abgelegt, bekommst du einen Führerschein mit dem Code 78. Das bedeutet, dass du nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe lenken darfst.
THEORIE-PRÜFUNG
Jeden zweiten Dienstag ab 13:15 Uhr wird die Theorieprüfung in unserer Fahrschule von einem externen Behördenvertreter abgenommen.
Mit abgeschlossenem Theoriekurs (32 Einheiten).