Motorrad
A 1
gilt für Motorräder bis
11 kW (15 PS) Leistung max.
0,1 kW/kg Leistung/Eigengewicht max.
Dreirädrige-KfZ
15 kW (20,4 PS) Leistung max.
Anmelden:
ab 15½ Jahen möglich (Führerschein mit 16 Jahren)
Übertritt A1 auf A2 I A2 auf A
Nach zweijährigem Besitz der jeweiligen Motorradklasse sind 7 Trainingseinheiten mit dem entsprechenden Motorrad erforderlich. Ohne Prüfung wird dann die nächsthöhere Motorradklasse in den Führerschein eingetragen.
A 2
gilt für Motorräder bis
max. 35 kW (48PS) und max. 0,2 kW/kg Eigengewicht (bzw. 5kg pro kW)
Anmelden:
ab 17½ Jahen möglich (Führerschein mit 18 Jahren)
A
es dürfen alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge auch über 15 kW / 20 PS gefahren werden.
Anmelden:
ab 23½ Jahen möglich (Führerschein mit 24 Jahren)
Code 111
Motorradfahren OHNE Theorieausbildung und Prüfung !
Voraussetzungen:
5 Jahre B-Führerschein
6 Stunden Praxistraining
Es wird ein neuer Führerschein mit dem Code 111 ausgestellt.
Der Code 111 ist ein nationaler Code und gilt grunsätzlich nur in Österreich.
Italien, Lettland, Spanien und Portugal erkennen diesen Code auch an.